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Kosten/Honorar

Honorar & Kosten - Transparenz von Anfang an

Ich führe eine Privatpraxis für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler:innen. Eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel leider nicht möglich.

Abrechnung nach GOP

Die Honorare orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). In der Regel rechne ich zum 2,3-fachen Satz ab; höhere Steigerungsfaktoren kommen nur nach vorheriger Absprache in Betracht.

Psychotherapie für Privatversicherte

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie – die Erstattung hängt jedoch vom jeweiligen Tarif und den Vertragsbedingungen ab.


Ich unterstütze Sie gern bei den Formalitäten. Klären Sie bitte vorab:

  • Ist Psychotherapie in Ihrem Vertrag enthalten?

  • Wie viele Sitzungen pro Jahr/Behandlungsfall?

  • Ist eine vorherige Antragstellung erforderlich?

  • Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Psychotherapie für Beihilfeberechtigte

Die Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen erstatten in der Regel die Kosten. Eine private Zuzahlung ist meist nicht erforderlich.

Für Baden-Württemberg gilt nach aktueller Praxis:

  • 1 Sprechstunde (2 × 25 Minuten)

  • Bis zu 5 probatorische Sitzungen (à 50 Minuten) vor Therapiebeginn

  • Bis zu 24 Sitzungen Kurzzeittherapie (genehmigungsfrei)

Zeigt sich im Verlauf ein weiterer Bedarf, kann eine Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen) beantragt werden; die zuvor genutzten Kurzzeittherapiesitzungen werden angerechnet. Bitte beachten Sie: Details können je nach Beihilfestelle variieren, maßgeblich ist Ihr individueller Bescheid bzw. die Auskunft Ihrer Beihilfestelle.

Selbstzahler:innen

Sie können die Kosten selbstverständlich auch selbst übernehmen. Ihre Vorteile:

  • Maximale Diskretion: Keine Meldung an PKV/Beihilfe, keine externe Diagnosepflicht, kein Gutachter- oder Antragsverfahren.

  • Besonders relevant für Beamtenanwärter:innen und sensible Berufsgruppen: Schweigepflicht ist strikt gewahrt; keine Beihilfe-/PKV-Akte, solange keine Erstattung beantragt wird. (Hinweis: Gesundheitsfragen müssen bei Neuabschlüssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.)

  • Schneller Start & Flexibilität: Ohne Genehmigungswege; Taktung und Dauer nach Bedarf.

In Anlehnung an die GOP beträgt das Honorar 150,00 € pro 50 Minuten. Wir schließen hierzu eine Honorarvereinbarung.

Ausfallregelung 

Ich führe eine Bestellpraxis – Ihr Termin ist exklusiv für Sie reserviert.

  • Kostenfreie Absage bis 48 Stunden vor dem Termin (per E-Mail oder Telefon/AB; maßgeblich ist der Eingang der Nachricht).

  • Bei kurzfristigerer Absage oder Nichterscheinen stelle ich – sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann – das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen in Rechnung. Es handelt sich nicht um eine Vertragsstrafe.

  • Gelingt eine Ersatzbelegung, entstehen keine Kosten.

  • Bitte beachten Sie: Ausfallhonorare werden von PKV/Beihilfe in der Regel nicht erstattet.

(Grundlage: Rechtsprechung des BGH, § 615 BGB i. V. m. § 630b BGB.)

Zahlungsmodalitäten

Sie erhalten monatlich eine Rechnung, aus Datenschutzgründen postalisch.
Die Zahlung erfolgt in der Regel per Überweisung.

Gebührenordnung (GOP)

Die Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (Stand Januar 2025) können Sie hier einsehen: